Energiepreispauschale für Freiwillige!
Auch als Freiwillige im FSJ und BFD habt ihr Anspruch auf die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 EUR!

Ihr erhaltet das Geld gemeinsam mit dem Taschengeld für September ausgezahlt, sofern ihr am 01.09.22 beim DRK-Kreisverband Münster Freiwillige gewesen seid und dies eure Hauptbeschäftigung war. Falls ihr nicht am 01.09.22 als Freiwillige beschäftigt gewesen seid, erhaltet ihr die Energiepreispauschale mit der Steuererklärung für 2022 rückwirkend vom Finanzamt erstattet.