Fragen und Antworten (FAQ)

  • Alter

    Mit Erreichen der Vollzeitschulpflicht (in NRW mit 15 Jahren) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kannst du ein FSJ ableisten. Der BFD steht allen Altersstufen offen.

  • Anfangszeit

    Ein Freiwilligendienst kann bei uns jederzeit begonnen werden.

  • Arbeitszeit

    Der Freiwilligendienst orientiert sich an der Arbeitszeit der Einsatzstelle. Wenn du einen Dienst in Teilzeit ableisten möchtest, so kannst du das mit Einverständnis deiner Einsatzstelle tun. Es müssen lt. Gesetz mehr als 20 Wochenstunden sein.

  • Ausbildungsplatz

    Der Freiwilligendienst gilt nicht als Ausbildung. Der Freiwilligendienst kann aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals wird er auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

  • Bürgergeld

    Bei Bezieher*innen von Bürgergeld unter 25 Jahren (auch Bedarfsgemeinschaft) wird das Entgelt nicht verrechnet.

    Freiwillige über 25 Jahre haben bei Bezug von Bürgergeld eine Freigrenze von 250 EUR. Als Einkommen angerechnet werden Beträge, die darüber liegen.

  • Bewerbung

    Ihr könnt euch direkt mit unserem Bewerbungsformular für einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) bewerben.

    zum Bewerbungsformular

  • Dauer

    Der Freiwilligendienst dauert in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.

  • Einsatzstellen

    Wir vermitteln je nach Interessensbereich unterschiedliche Einsatzstellen in Westfalen-Lippe. Einsatzbereiche sind zum Beispiel: Betreuung von Menschen mit Behinderung, Fahrdienste, Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen und Seniorenhilfe. Du kannst in unserer Freiplatzsuche selbst nach Plätzen stöbern, die dir gefallen.

    zur Freiplatzsuche

  • Freiwilligenausweis

    Du erhältst einen Freiwilligendienst-Ausweis, der dich – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu vielen Ermäßigungen berechtigt. Das Nachfragen lohnt sich!

  • Fahrtkosten

    Die Fahrtkosten zu den Seminaren werden voll erstattet.

  • Fachhochschulreife

    In Nordrhein-Westfalen wird ein in Vollzeit abgeleisteter 12-monatiger Freiwilligendienst in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschulreife von der zuständigen Bezirksregierung anerkannt. Wenn der Dienst in Teilzeit abgeleistet wird, muss für die Anerkennung die Dienstzeit entsprechend verlängert werden.

  • Kindergeld

    Während des Freiwilligendienstes bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

  • Pädagogische Begleitung und Seminare

    Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeitenden in den Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch wir beraten euch in allen Belangen rund um FSJ und BFD!

    Der Freiwilligendienst wird von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Die Seminare dienen der Reflexion des Einsatzes und vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen. Sie führen in den Freiwilligendienst beim DRK ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmenden eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.

    Für manche Einsatzbereiche werden die Freiwilligen im Freiwilligendienst von den Einsatzstellen auch durch speziell zugeschnittene Zusatzseminare geschult. Hierzu gehören z. B.: Gruppenleitungslehrgänge, Fahrtrainings und die Ausbildung zu Rettungshelfer*innen. Qualifikationen, die auch nach dem Freiwilligendienst den Lebenslauf bereichern und Berufschancen erhöhen!

    Für über 27-Jährige im BFD 27plus gibt es abweichende Regelungen, die direkt bei uns erfragt werden können.

  • Praktikum

    Der Freiwilligendienst wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

  • Sozialversicherung

    Für die Dauer des Einsatzes sind die Freiwilligen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge hierzu und ebenfalls zur Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden komplett gezahlt.

    Der Anspruch auf (Halb-) Waisenrente besteht weiter, evtl. müsst ihr während dem Freiwilligendienst darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

  • Studium

    Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des Freiwilligendienstes zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbenden. Der Freiwilligendienst kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird er als Vorpraktikum für spezielle Studiengänge anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

  • Taschengeld

    Freiwillige erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Taschengeldes und eines Verpflegungsgeldes. Erst wenn uns alle Unterlagen von dir vorliegen, können wir dir dein Entgelt überweisen. Welche Unterlagen wir von dir benötigen erfährst du hier.

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  • Urlaub

    Während des Freiwilligendienstes besteht ein Urlaubsanspruch, der sich nach dem Bundesurlaubsgesetz richtet und dem Urlaubsanspruch in der Einsatzstelle orientiert. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch.

  • Zeugnis und Zertifikat

    Die Einsatzstelle bzw. der Träger stellt allen Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen ein Zertifikat über die Teilnahme an den Seminaren.